Chräcker

Viele Klöster unterhielten im Mittelalter Schreibstuben. In diesen Scriptorien wurden kirchliche, aber auch weltliche Texte geschrieben und teils sehr reichhaltig und opulent illustriert. Auch profane Auftragsarbeiten wurden hier angenommen. Dazu gab es einen ganzen Mitarbeiterstab, von den Schreibern über sogenannte Rubrikatoren, die für die Verzierungen zuständig waren, bis zu den Illustratoren.

Ebenso befanden sich in vielen Klöster Lehranstalten. Diese waren teilweise in einer Innen- und Aussenschule unterteilt. In der Aussenschule wurden Söhne von Adeligen, Herren oder auch Freien unterrichtet. In der Innenschule dann die zukünftigen Mönche. Die Schulen galten als sehr streng, die Rute war sicherlich ein häufiges Strafmittel. Zumindest aus dem späteren Mittelalter sind die Rutengänge übermittelt. Hier gingen einmal im Jahr die Schüler mit dem Lehrpersonal in die Wälder, um frische Stecken für die neuen Ruten für das nächste Schuljahr zu sammeln.

Um das Alter von 12 Jahren wurden Kinder schlagartig volljährig und galten, auch dem Recht gegenüber, als Erwachsene. Aus dem Lübecker Recht, das zugegebenermaßen erst kurz nach unserer Zeit von vielen Städten übernommen wurde, ist eine einfache Vollmündigkeitsprobe bei schweren Delikten überliefert: dem Angeklagtem wird ein Apfel und eine Münze angeboten. Wählt derjenige die Münze, gilt er wegen seiner damit bewiesenen geistigen Reife als mündig und kann entsprechend der Straftat, bis hin zur Hinrichtung, bestraft werden.